Anpassung von Gesetzen
Die zur Durchführung dieser Vereinbarung notwendigen bundes- und landesgesetzlichen Regelungen sind bis längstens 30. September 2012 in Kraft zu setzen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Anpassung von Gesetzen
Die zur Durchführung dieser Vereinbarung notwendigen bundes- und landesgesetzlichen Regelungen sind bis längstens 30. September 2012 in Kraft zu setzen.