Schiedssprüche
. Das Bundeseinigungsamt kann zur Beilegung von Streitigkeiten gemäß einen Schiedsspruch nur fällen, wenn die Streitteile vorher eine schriftliche Erklärung abgeben, daß sie sich dem Schiedsspruch unterwerfen. Schiedssprüche gelten als Kollektivverträge.
