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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mitwirkung bei Verhandlungen über Kollektivverträge

. Das Bundeseinigungsamt ist berufen, bei den Verhandlungen über den Abschluß oder die Änderung von Kollektivverträgen mitzuwirken, wenn ein Antrag von einer der beteiligten Vertragsparteien gestellt wird.