Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für alle Landesbediensteten, deren Dienstzeit nicht regelmäßig durch einen Dienstplan festgesetzt ist. Unter einem Dienstplan ist ein Schicht- oder Wechseldienstplan zu verstehen.