Sicherstellung von Darlehen
Die Rückzahlung der als Förderung gewährten Darlehen ist durch Hypotheken, Bürgschaften, Bankgarantien oder auf andere geeignete Weise sicherzustellen.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Sicherstellung von Darlehen
Die Rückzahlung der als Förderung gewährten Darlehen ist durch Hypotheken, Bürgschaften, Bankgarantien oder auf andere geeignete Weise sicherzustellen.