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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erster Abschnitt.

Öffentliche Apotheken.

Erster Titel.

Allgemeine Bestimmungen.

.

Arten der öffentlichen Apotheken.

Die für den allgemeinen Verkehr bestimmten Apotheken (öffentliche Apotheken) sind entweder konzessionierte oder Realapotheken.