Erster Abschnitt.
Öffentliche Apotheken.
Erster Titel.
Allgemeine Bestimmungen.
.
Arten der öffentlichen Apotheken.
Die für den allgemeinen Verkehr bestimmten Apotheken (öffentliche Apotheken) sind entweder konzessionierte oder Realapotheken.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Diese Version ist nicht mehr in Geltung. Sie galt bis 28.03.2024.
Heutige Fassung öffnenErster Abschnitt.
Öffentliche Apotheken.
Erster Titel.
Allgemeine Bestimmungen.
.
Arten der öffentlichen Apotheken.
Die für den allgemeinen Verkehr bestimmten Apotheken (öffentliche Apotheken) sind entweder konzessionierte oder Realapotheken.