Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Anforderungen an die Tätigkeit

(1) Stimmen die Anforderungen der praktischen Erfahrung im Wesentlichen mit den Anforderungen der vorgesehenen Verwendung im Landesdienst überein, liegen gleiche Anforderungen vor.

(2) Liegen die Anforderungen der praktischen Erfahrung deutlich unter den Anforderungen der vorgesehenen Verwendung im Landesdienst, liegen geringere Anforderungen vor.

(3) Liegen die Anforderungen der praktischen Erfahrung deutlich über den Anforderungen der vorgesehenen Verwendung im Landesdienst, liegen höhere Anforderungen vor.