Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anrechnung von Ausbildung

Ausbildungen werden angerechnet, wenn sie für die Erfüllung der Aufgaben der Modellstelle zweckdienlich sind. Dies gilt nicht, sofern für eine Modellstelle gemäß Anlage 1 ein Lehrabschluss Berücksichtigung findet, der nicht zweckdienlich ist.