Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Für das Gebiet der Gemeinden Breitenbrunn, Donnerskirchen, Eisenstadt, Jois, Neusiedl am See, Oslip, Parndorf, Purbach am Neusiedler See, Schützen am Gebirge und Winden am See wird aufgrund des Beschlusses der Burgenländischen Landesregierung vom 31. Juli 2001 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Volksbefragung angeordnet.