(1) Für das Jahr 2000 wird der im § 38a Abs.5 KALG festgesetzte Abzugsbetrag von S 124,430.982,-- um 1,5 % erhöht und beträgt daher S 126,297.447,--.
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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
(1) Für das Jahr 2000 wird der im § 38a Abs.5 KALG festgesetzte Abzugsbetrag von S 124,430.982,-- um 1,5 % erhöht und beträgt daher S 126,297.447,--.