Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Schweinerassen „Pietrain“ und „Landrasse B“ (Weiße Belgier) werden als Zuchtrassen anerkannt.

Beachte: Zum Inkrafttreten vgl. § 7 LGBl. Nr. 27/1976.

Zum Inkrafttreten vgl. § 7 LGBl. Nr. 27/1976.