Die Schweinerassen „Pietrain“ und „Landrasse B“ (Weiße Belgier) werden als Zuchtrassen anerkannt.
Beachte: Zum Inkrafttreten vgl. § 7 LGBl. Nr. 27/1976.
Zum Inkrafttreten vgl. § 7 LGBl. Nr. 27/1976.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Beachte: Zum Inkrafttreten vgl. § 7 LGBl. Nr. 27/1976.
Stammfassung: LGBl. Nr. 45/1978
Die Schweinerassen „Pietrain“ und „Landrasse B“ (Weiße Belgier) werden als Zuchtrassen anerkannt.
Beachte: Zum Inkrafttreten vgl. § 7 LGBl. Nr. 27/1976.
Zum Inkrafttreten vgl. § 7 LGBl. Nr. 27/1976.
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.