Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Standesamtsbezirke Kleinhöflein im Burgenland und Sankt Georgen am Leithagebirge werden aufgelöst. Die Gebiete der Gemeinden Kleinhöflein im Burgenland und Sankt Georgen am Leithagebirge werden dem Standesamtsbezirk Eisenstadt zugewiesen.