Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Brucker-Zeller-Moos-Landschaftsschutzverordnung 1980, LGBl Nr 95, wird geändert wie folgt:

1. In der Promulgationsklausel wird das Zitat "der §§ 12 und 14 des Salzburger Naturschutzgesetzes 1977, LGBl Nr 86," durch das Zitat "des § 16 des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999, LGBl Nr 73," ersetzt.

2. Im § 1 Abs 4 wird der Klammerausdruck "(§ 13 Abs 2 AVG 1950)" durch den Klammerausdruck "()" ersetzt.

3. Nach § 1 wird eingefügt:

§ 1a

Diese Verordnung dient der Erhaltung:

1. des besonders hohen landschaftsästhetischen Wertes des im § 1 festgelegten Gebietes (von Verbauung weitgehend freigehaltenes Verlandungsmoor mit Streuwiesenbestand, das Landschaftsbild prägende Gehölzgruppen);

2. des Erholungswertes der charakteristischen naturnahen Kulturlandschaft.

4. Im § 2 entfallen die Absatzbezeichnung "(1)" und die Fundstellenangabe " ,LGBl Nr 92/1980,".

5. Im § 3 wird angefügt:

"(3) Die §§ 1 Abs 4, 1a und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 83/2003 treten mit 1. September 2003 in Kraft."