Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die von der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Lutzmannsburg – Frankenau – Unterpullendorf am 4. November 1993 beschlossene Änderung der §§ 10 Abs. 2 und 11 Abs. 2 der Satzung wird aufsichtsbehördlich genehmigt.