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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 103/1993

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 4 Abs. 4 des Burgenländischen Gemeindeverbandsgesetzes, LGBl. Nr. 20/1987, wird verordnet:

Die von der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Lutzmannsburg – Frankenau – Unterpullendorf am 4. November 1993 beschlossene Änderung der §§ 10 Abs. 2 und 11 Abs. 2 der Satzung wird aufsichtsbehördlich genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.