Spätere Änderungen der Mittellinie des Rittscheinbaches und des Raabflusses haben auf den Verlauf der Landesgrenze in den in den und 2 genannten Grenzstrecken keinen Einfluß.
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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Spätere Änderungen der Mittellinie des Rittscheinbaches und des Raabflusses haben auf den Verlauf der Landesgrenze in den in den und 2 genannten Grenzstrecken keinen Einfluß.