Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Gemeindegrenze zwischen der Stadtgemeinde Stadtschlaining (Nr. 34051 Neumarkt im Tauchental) und der Marktgemeinde Großpetersdorf (Nr. 34047 Miedlingsdorf) wird nach Maßgabe des geändert.