Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Gemeindegrenze zwischen der Stadtgemeinde Oberwart (Nr. 34057 Oberwart) und der Marktgemeinde Riedlingsdorf (Nr. 34065 Riedlingsdorf) wird nach Maßgabe des geändert.