Umsetzung von Unionsrecht
Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 09/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit, ABl. 2009 Nr. L 260, S. 5, umgesetzt.
