Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schutzzweck

Diese Verordnung dient der Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der nach Anhang II der FFH-Richtlinie zu schützenden Schmetterlingsart Blauschillernder Feuerfalter (Lycaena helle).