Schutzzweck
Diese Verordnung dient der Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der nach Anhang II der FFH-Richtlinie zu schützenden Schmetterlingsart Blauschillernder Feuerfalter (Lycaena helle).
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Schutzzweck
Diese Verordnung dient der Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der nach Anhang II der FFH-Richtlinie zu schützenden Schmetterlingsart Blauschillernder Feuerfalter (Lycaena helle).