Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Inkrafttreten, Übergangsbestimmung

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2019 in Kraft.

(2) Für den Fall, dass in der Fassung LGBl.Nr. 70/2019 oder Teile davon nicht kundgemacht werden können, ist das Gesetz über das Amt der Landesregierung, LGBl.Nr. 70/2019, ohne diese Bestimmung oder die betroffenen Teile dieser Bestimmung kundzumachen.

*) Fassung LGBl.Nr. 4/2022