Zielsetzung
Diese Verordnung dient der Erhaltung des Lebensraumes der freiliebenden Tiere und wildwachsenden Pflanzen sowie der nachhaltigen Sicherung der bodenständigen Tier- und Pflanzenartenvielfalt.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Zielsetzung
Diese Verordnung dient der Erhaltung des Lebensraumes der freiliebenden Tiere und wildwachsenden Pflanzen sowie der nachhaltigen Sicherung der bodenständigen Tier- und Pflanzenartenvielfalt.