Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Gemeindebedienstete erhalten als Bestandteil des Monatsbezuges eine ruhegenußfähige allgemeine Leistungszulage in der Höhe von 4,49 v.H. aus dem jeweiligen Gehaltsansatz eines Gemeindebeamten der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2.