Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Interne Vergütungen

Für Leistungen, die eine Dienststelle des Landes für eine andere Dienststelle des Landes erbringt, sind im Rahmen der Haushaltsgebarung nur dann Entgelte zu verrechnen, wenn dies aus steuerrechtlichen Gründen erforderlich ist, oder wenn die Entgelte ganz oder teilweise an Dritte weiterverrechnet werden.