DRITTER TEIL
Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter
Gleichbehandlung der Aktionäre
. Aktionäre sind unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
DRITTER TEIL
Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter
Gleichbehandlung der Aktionäre
. Aktionäre sind unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln.