Begründung von Nebenverpflichtungen
. Ein Beschluß, der Aktionären Nebenverpflichtungen () auferlegt, bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung aller betroffenen Aktionäre.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Begründung von Nebenverpflichtungen
. Ein Beschluß, der Aktionären Nebenverpflichtungen () auferlegt, bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung aller betroffenen Aktionäre.