Begründung von Nebenverpflichtungen
. Ein Beschluß, der Aktionären Nebenverpflichtungen () auferlegt, bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung aller betroffenen Aktionäre.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnenBegründung von Nebenverpflichtungen
. Ein Beschluß, der Aktionären Nebenverpflichtungen () auferlegt, bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung aller betroffenen Aktionäre.