Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Historische Fassung vom 01.07.2018 – nicht die heutige Gesamtfassung.

Heutige Fassung öffnen

Veröffentlichung der Bilanz

. Unverzüglich nach der Eintragung hat der Vorstand die gemäß aufzustellende Bilanz gemäß zu veröffentlichen.