Veröffentlichung der Bilanz
. Unverzüglich nach der Eintragung hat der Vorstand die gemäß aufzustellende Bilanz gemäß zu veröffentlichen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Veröffentlichung der Bilanz
. Unverzüglich nach der Eintragung hat der Vorstand die gemäß aufzustellende Bilanz gemäß zu veröffentlichen.