Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Diese Verordnung dient der Erhaltung:

1. der besonderen landschaftlichen Schönheit des Waldbestandes der Aigner Au an der Salzach;

2. des besonderen Erlebnis- und Erholungswertes des den Landschaftscharakter im Süden der Stadt Salzburg prägenden flussbegleitenden Waldbestandes.