Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufhebung älteren Rechts

Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz vom 16. November 1951 betreffend die Einrichtung und den Wirkungsbereich der Agrarbezirksbehörde in Niederösterreich, LGBl. Nr. 1/1952, außer Kraft.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.