Aufhebung älteren Rechts
Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz vom 16. November 1951 betreffend die Einrichtung und den Wirkungsbereich der Agrarbezirksbehörde in Niederösterreich, LGBl. Nr. 1/1952, außer Kraft.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
