Amtsvorstand
Die NÖ Agrarbezirksbehörde wird vom Amtsvorstand geleitet; Erledigungen ergehen, soweit sie nicht von ihm selbst getroffen werden, im Rahmen der von ihm erteilten Ermächtigungen in seinem Auftrag.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Amtsvorstand
Die NÖ Agrarbezirksbehörde wird vom Amtsvorstand geleitet; Erledigungen ergehen, soweit sie nicht von ihm selbst getroffen werden, im Rahmen der von ihm erteilten Ermächtigungen in seinem Auftrag.