3. Abschnitt
Klasseneinteilung und besondere Bestimmungen für einzelne Wildarten
Altersklassen
(1) Rot-, Reh-, Gams- und Steinwild wird in folgende
Altersklassen eingeteilt:
Klasse III: Jugendklasse
Klasse II: Mittelklasse
Klasse I: Ernteklasse.
(2) Altersangaben beziehen sich auf das vollendete Lebensjahr, jedoch vollzieht sich der Übergang in den nächsthöheren Jahrgang einheitlich am 1. April jeden Jahres.
