Achtes Hauptstück
Vom Erbrecht allgemein
I. Begriffe
Verlassenschaft
. Die Rechte und Verbindlichkeiten eines Verstorbenen bilden, soweit sie nicht höchstpersönlicher Art sind, dessen Verlassenschaft.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 01.07.2018 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnenAchtes Hauptstück
Vom Erbrecht allgemein
I. Begriffe
Verlassenschaft
. Die Rechte und Verbindlichkeiten eines Verstorbenen bilden, soweit sie nicht höchstpersönlicher Art sind, dessen Verlassenschaft.