Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Treffen für den Abgabenschuldner mehrere Erwerbszweige zu, die unterschiedliche Abgabegruppen aufweisen, so sind Aufzeichnungen über die Zurechnung des Umsatzes auf die einzelnen Erwerbszweige und Abgabegruppen zu führen.