Gemeindeverband für Umweltschutz für den Bezirk Krems
Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung () wird insoweit genehmigt, als dieser Gemeindeverband gemäß der Satzung aus dem eigenen Wirkungsbereich der verbandsangehörigen Gemeinden die im Abfallwirtschaftsgesetz, BGBl.Nr. 325/1990, geregelten Aufgaben aus dem Bereich der Bundesvollziehung besorgt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1994 wirksam.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
