Gemeindeverband für Aufgaben des Umweltschutzes im Verwaltungsbezirk Gänserndorf
(1) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden sowie die von der Verbandsversammlung am 14. Juni 1993 beschlossene Änderung der Satzung () wird insoweit genehmigt, als dieser Gemeindeverband gemäß der Satzung aus dem eigenen Wirkungsbereich der verbandsangehörigen Gemeinden die im AWG, BGBl.Nr. 325/1990, geregelten Aufgaben aus dem Bereich der Bundesvollziehung besorgt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1994 wirksam.
(2) Die Übertragung der Vollziehung des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl.Nr. 325/1990, durch die Gemeinden Auersthal, Engelhartstetten und Velm-Götzendorf, sowie die diesbezügliche von der Verbandsversammlung am 14. November 2002 beschlossene Änderung der Satzung () werden genehmigt. Die Übertragung der Vollziehung und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2003 wirksam.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
