Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gemeindeverband der Musikschule Donauland

(1) Die von den Gemeinden Fischamend und Göttelsbrunn-Arbesthal beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Donauland“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Haslau-Maria Ellend sowie die von der Verbandsversammlung am 25. Mai 2007 beschlossene Änderung der Satzung (, , und ) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2008 wirksam.

(3) Der Beitritt der Gemeinden Bruck an der Leitha, Enzersdorf an der Fischa, Höflein, Mannersdorf am Leithagebrige, Scharndorf und Trautmannsdorf an der Leitha sowie die von der Verbandsversammlung am 25. Juni 2026 beschlossene Änderung der Satzung ( bis 3, 5 bis 7, 9 bis 18) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2026 wirksam.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.