Gemeindeabwasserverband Ebenfurth-Pottendorf
(1) Die von den Gemeinden Ebenfurth und Pottendorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Ebenfurth-Pottendorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1992 wirksam.
(2) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 18. März 2002 beschlossene Änderung der Satzung ( und 4, und 4, ) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2003 wirksam.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
