Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gemeindeverband der Musikschule Prinzersdorf

(1) Die von den Gemeinden Gerersdorf, Markersdorf-Haindorf und Prinzersdorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Prinzersdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1993 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Haunoldstein sowie die von der Verbandsversammlung am 26. Juli 1993 beschlossene Änderung der Satzung (, ) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 1994 wirksam.

(3) Der Beitritt der Gemeinde Hafnerbach und die von der Verbandsversammlung am 22. September 1999 und am 2. März 2000 beschlossene Änderung der Satzung ( und 6) werden genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2000 wirksam.

(4) Die von der Verbandsversammlung am 17. April 2001 beschlossene Änderung der Satzung () wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2002 wirksam.

(5) Die von der Verbandsversammlung am 25. März 2015 beschlossene Änderung der Satzung () wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2016 wirksam.

(6) Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden, das sind Gerersdorf, Hafnerbach, Haunoldstein, Markersdorf-Haindorf und Prinzersdorf, sowie von der Verbandsversammlung am 25. März 2026 beschlossene Übergang des „Gemeindeverbandes der Musikschule Prinzersdorf“ auf den „Gemeindeverband der Musikschule Pielachtal“ wird genehmigt. Der Übergang wurde am 1. Jänner 2026 wirksam.