Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gemeindeverband-Abwasserbeseitigung Altenmarkt an der Triesting – Kaumberg

(1) Die von den Gemeinden Altenmarkt an der Triesting und Kaumberg beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband-Abwasserbeseitigung Altenmarkt an der Triesting – Kaumberg” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1992 wirksam.

(2) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung () wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2007 wirksam.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.