Gemeindeverband der Musikschule Laabental
(1) Die von den Gemeinden Altlengbach, Brand-Laaben und Neustift-Innermanzing beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Laabental” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1992 wirksam.
(2) Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden, das sind Altlengbach, Brand-Laaben und Neustift-Innermanzing, sowie von der Verbandsversammlung am 16. März 2026 beschlossene Übergang des „Gemeindeverbandes der Musikschule Laabental“ auf den „Gemeindeverband der Musikschule Maria Anzbach-Eichgraben“ wird genehmigt. Der Übergang wurde am 1. Jänner 2026 wirksam.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
