Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gemeindeverband der Musikschule Laabental

(1) Die von den Gemeinden Altlengbach, Brand-Laaben und Neustift-Innermanzing beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Laabental” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1992 wirksam.

(2) Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden, das sind Altlengbach, Brand-Laaben und Neustift-Innermanzing, sowie von der Verbandsversammlung am 16. März 2026 beschlossene Übergang des „Gemeindeverbandes der Musikschule Laabental“ auf den „Gemeindeverband der Musikschule Maria Anzbach-Eichgraben“ wird genehmigt. Der Übergang wurde am 1. Jänner 2026 wirksam.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.