Gemeindeverband der Musikschule Pielachtal-Sierningtal
(1) Die von den Gemeinden Frankenfels, Kirchberg an der Pielach, Loich, Puchenstuben und Schwarzenbach an der Pielach beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Kirchberg an der Pielach” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.
(2) Der Beitritt der Gemeinden Hofstetten-Grünau, Rabenstein an der Pielach und Weinburg sowie die von der Verbandsversammlung am 28. Oktober 2025 beschlossene Änderung der Satzung (, 2, 3, 5, 6, 9, 12, 13, 14 und 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2023 wirksam.
(3) Der Übergang des „Gemeindeverbandes der Musikschule Ober-Grafendorf“ und des „Gemeindeverbandes der Musikschule Prinzersdorf“ auf den „Gemeindeverband der Musikschule Pielachtal“, sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden, den Verbandsversammlungen der übergehenden Verbände am 9. April 2026 und am 20. Mai 2026 sowie der Verbandsversammlung des übernehmenden Verbandes am 25. März 2026 beschlossene Neufassung der Satzung, welche auch die Namensänderung des übernehmenden Gemeindeverbandes enthält, werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2026 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Frankenfels, Hofstetten-Grünau, Kirchberg an der Pielach, Loich, Puchenstuben, Rabenstein an der Pielach, Schwarzenbach an der Pielach und Weinburg treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Bischofstetten, Ober-Grafendorf, St. Margarethen an der Sierning, sowie Gerersdorf, Hafnerbach, Haunoldstein, Markersdorf-Haindorf und Prinzersdorf hinzu.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
