Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gemeindeverband der Musik & Kunst Schule Mostviertel

(1) Die von den Gemeinden Aschbach-Markt, Oed-Öhling und Wallsee-Sindelburg beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Mostviertel” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1990 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Zeillern und die von der Verbandsversammlung am 8. November 2007 beschlossene Satzungsänderung (, 9, 10 Abs. 2, 14 Abs. 4 bis 6, 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2008 wirksam.

(3) Die von der Verbandsversammlung am 26. Februar 2024 beschlossene Änderung der Satzung (, 6, 7 und 10) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2025 wirksam.

(4) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 8. Juni 2026 beschlossene Änderung der Satzung (, 2, 3, 9, 13 und 14, sowie unter Entfall von 19) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2026 wirksam.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.