Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gemeindeverband der Musikschule NÖ Mitte – Traismauer, Sitzenberg-Reidling, Nußdorf, Kapelln, Perschling, Würmla

(1) Die von den Gemeinden Traismauer, Sitzenberg-Reidling und Nußdorf ob der Traisen beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Unteres Traisental – Traismauer, Sitzenberg-Reidling, Nußdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2021 wirksam.

(2) Die von allen Mitgliedsgemeinden beschlossene Änderung der Satzung () wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2023 wirksam.

(3) Der Übergang des „Gemeindeverbandes der Musikschule NÖ Mitte“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Unteres Traisental – Traismauer, Sitzenberg-Reidling, Nußdorf“, sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und den Verbandsversammlungen der Verbände am 23. März 2026 und am 22. April 2026 beschlossene Neufassung der Satzung, welche auch die Namensänderung des übernehmenden Gemeindeverbandes enthält, werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2026 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Nußdorf ob der Traisen, Sitzenberg-Reidling und Traismauer treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Kapelln, Perschling und Würmla hinzu.