Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gemeindeverband der Musikschule Ober-Grafendorf

(1) Die von den Gemeinden Ober-Grafendorf und St. Margarethen an der Sierning beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Ober-Grafendorf“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2015 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Bischofstetten sowie die von der Verbandsversammlung am 26. November 2015 beschlossene Änderung der Satzung () werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2016 wirksam.

(3) Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden, das sind Bischofstetten, Ober-Grafendorf und St. Margarethen an der Sierning, sowie von der Verbandsversammlung am 9. April 2026 beschlossene Übergang des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Prinzersdorf“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Pielachtal“ wird genehmigt. Der Übergang wurde am 1. Jänner 2026 wirksam.