Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gemeindeverband der Musikschule Steinfeldklang

(1) Die von den Gemeinden Lichtenwörth und Sollenau beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Steinfeldklang” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2012 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Felixdorf und die von der Verbandsversammlung am 7. März 2017 beschlossene Satzungsänderung (, und ) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2018 wirksam.

(3) Der Austritt der Gemeinde Lichtenwörth und die von der Verbandsversammlung dazu am 9. Oktober 2025 gegebene Zustimmung sowie die von der Verbandsversammlung am 15. Oktober 2025 beschlossene Satzungsänderung ( und 6 Abs. 1) werden genehmigt. Der Austritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.

(4) Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden, das sind Felixdorf und Sollenau, sowie von der Verbandsversammlung am 17. März 2026 beschlossene Übergang des „Gemeindeverbandes der Musikschule Steinfeldklang“ auf den Gemeindeverband „Gemeindemusikschulverband der Leitha-Steinfeld-Gemeinden“ wird genehmigt. Der Übergang wurde am 1. Jänner 2026 wirksam.