Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gemeindeverband Musikschule Weinviertel Mitte

(1) Die von den Gemeinden Ernstbrunn, Großmugl, Großrußbach, Harmannsdorf und Niederleis beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband Musikschule Weinviertel Mitte” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2009 wirksam.

(2) Die von der Verbandsversammlung am 9. November 2016 beschlossene Änderung der Satzung () wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2017 wirksam.

(3) Die von der Verbandsversammlung am 22. November 2019 beschlossene Änderung der Satzung ( und ) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2020 wirksam.

(4) Der Beitritt der Gemeinden Korneuburg und Langenzersdorf sowie die von allen Verbandsgemeinden und der Verbandsversammlung am 25. März 2026 beschlossene Änderung der Satzung (, 2, 5 bis 7, 10 bis 14 und 19) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2026 wirksam.