Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Gemeindemusikschulverband der Leitha-Steinfeld-Gemeinden

(1) Die von den Gemeinden Ebenfurth und Eggendorf beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindemusikschulverband der Leitha – Steinfeld – Gemeinden” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2007 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Theresienfeld sowie die von der Verbandsversammlung am 4. Dezember 2024 beschlossene Änderung der Satzung (, 6, 10 und 20) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam.

(3) Der Übergang des „Gemeindeverbandes der Musikschule Steinfeldklang“ auf den Gemeindeverband „Gemeindemusikschulverband der Leitha-Steinfeld-Gemeinden“, sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und den Verbandsversammlungen der Verbände am 17. März 2026 und am 8. Juni 2026 beschlossene Neufassung der Satzung, welche auch die Namensänderung des übernehmenden Gemeindeverbandes enthält, werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2026 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Ebenfurth, Eggendorf und Theresienfeld treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Felixdorf und Sollenau hinzu.